Bestattungen, Trauerbegleitung

Neues Bestattungsgesetz verabschiedet

[11.09.2025]

Der Landtag hat heute Vormittag das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz verabschiedet – damit wird es ab dem 1. Oktober neue Möglichkeiten der Beisetzung geben.

Was mit einer überraschenden Pressemitteilung Anfang Dezember 2024 begann, ist nun Wirklichkeit geworden: nach über 40 Jahren eröffnet das neue Gesetz neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten des Sargs und der Urne auf dem Friedhof auch neue Wege, wie die Flussbestattung oder die Mitnahme der Urne in den privaten Bereich.

Wir haben den Prozess der Gesetzgebund intensiv begleitet, waren Teil der Expertenkommission im Gesundheitsausschuss und freuen uns, dass unsere Anregungen wie die Ausgabe der Asche über uns Bestattern und das Öffnen des Sarges zur Versorgung und Verabschiedung der Verstorbenen durch einen Änderungsantrag berücksichtigt wurden.

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