Wir besprechen miteinander, zu welchem Zeitpunkt wir kommen, um die/den Verstorbene*n abzuholen. Bis zu 36 Stunden können Tote im Regelfall ohne eine Zusatzgenehmigung zu Hause, im Hospiz oder im Altenwohnheim verweilen, sodass Sie in Ruhe Abschied nehmen können.
Aus einem Krankenhaus können die Verstorbenen normalerweise am darauffolgenden Werktag abgeholt werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es im Falle eines unnatürlichen Todes.
Wenn Sie dies wünschen, waschen und versorgen Sie die/den Verstorbene*n selbst. Oder wir übernehmen das in unseren Räumlichkeiten, auch gerne mit Ihnen gemeinsam.