Bestattungen, Trauerbegleitung

Warum eine Fristenverlängerung in Rheinland-Pfalz?

In unserer täglichen Arbeit als Bestatterinnen gibt es viele Themen, die berühren und uns oft vor eine Situation stellen die nicht veränderbar ist. Was wir jedoch verändern können, möchten wir auch gerne in Angriff nehmen.

Ein Beispiel: Wir betreuen eine Familie, deren Vater verstorben ist. Die Familie trauert und möchte sich Zeit nehmen den geliebten Ehemann und Vater zu verabschieden und die Beerdigung würdevoll und mit Ruhe vorzubereiten. Nun sagt das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, dass innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Todes die Bestattung erfolgen muss.

Im Beratungsgespräch wird deutlich, dass die Familienangehörigen nun unter einen großen Entscheidungsdruck kommen: Soll es eine Erdbestattung geben? Auf welchem Friedhof wollen wir beisetzen? Wir möchten gerne die Friedhöfe und die Trauerhallen ansehen. Bis wann brauchen sie unsere Entscheidung? Oder sollen wir doch lieber mit dem Sarg in die Kirche gehen … Ein Teil der Familie ist gerade in Urlaub, der zuständige Pfarrer ebenfalls und der Vertretungspfarrer ist am Tag des Fristablaufs verhindert,… Wir könnten diese Entscheidungs- und Organisationsfragen beliebig lange aufzählen, möchten aber hier nur einen kleinen Eindruck der Lage wiedergeben.

Wir leben in einer schnelllebigen Gesellschaft mit hohem Zeitdruck im Alltag. Im Angesicht des Todes eines geliebten Menschen sollten wir aber innehalten; unsere Gefühle spüren und in Ruhe Entscheidungen fällen dürfen.

Da diese Familie keine Ausnahme darstellt, habe ich als Privatperson im Juni 2019 eine Petition an die rheinland-pfälzische Regierung gestartet, um eine gesetzliche Verlängerung der Bestattungsfrist auf 10 Tage zu erwirken.

Dankenswerterweise hat die Allgemeine Zeitung Mainz sich des Themas angenommen und ein Interview mit mir zu diesem Thema geführt (erschienen im August 2019).

Interview „Fristenverlängerung“ in der Allgemeinen Zeitung

Das war der Stein, der in der Folge auslöste, dass im größeren Rahmen davon berichtet wurde und sich PolitikerInnen mit einsetzten.

Mit großer Freude haben wir mittlerweile folgende Stellungnahme des Ministeriums erhalten:

 „…haben die Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zwischenzeitlich einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, mit denen eine entsprechende Verlängerung der Frist von sieben auf zehn Tage erfolgen soll…

Die Reaktion auf den Gesetzesentwurf haben gezeigt, dass dieser voraussichtlich auf eine parlamentarische Mehrheit stoßen wird, sodass dem Anliegen der Petentin auf diesem Wege genügt wäre.“

Sobald wir Ergebnisse erfahren berichten wir weiter.