Der Landtag hat heute Vormittag das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz verabschiedet – damit wird es ab dem 1. Oktober neue Möglichkeiten der Beisetzung geben.
Was mit einer überraschenden Pressemitteilung Anfang Dezember 2024 begann, ist nun Wirklichkeit geworden: nach über 40 Jahren eröffnet das neue Gesetz neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten des Sargs und der Urne auf dem Friedhof auch neue Wege, wie die Flussbestattung oder die Mitnahme der Urne in den privaten Bereich.
Wir haben den Prozess der Gesetzgebund intensiv begleitet, waren Teil der Expertenkommission im Gesundheitsausschuss und freuen uns, dass unsere Anregungen wie die Ausgabe der Asche über uns Bestattern und das Öffnen des Sarges zur Versorgung und Verabschiedung der Verstorbenen durch einen Änderungsantrag berücksichtigt wurden.
Nun heißt es, die Neuerungen des Gesetzes umzusetzen: durch die Städte und Gemeinden in neuen Friedhofssatzungen, durch uns als Bestatter in Ihrer Begleitung. Bereits heute haben Sie bei uns die Möglichkeit der gemeinsamen Versorgung Ihrer Liebsten, der Abschiednahme am Sarg, der Gestaltung von persönlichen, individuellen Trauerfeiern in unseren Räumlichkeiten. In unserem neuen Haus bieten wir dann ab 2026 noch mehr Platz für Ihre Wünsche.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz erst ab dem 1.10.2025 gilt, es findet Anwendung für Menschen, deren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz liegt und die vor Ihrem Tod eine eigene Verfügung verfasst haben.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten.
Auf neue Zeiten…
Herzliche Grüße
Sina Müller-Cunradi und Ihr Team von Grünewald*Baum Bestattungen
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Bestattung in Rheinland-Pfalz: Gesetz erlaubt Urne im Wohnzimmer