Für viele Menschen ist der Tod ein schwieriges Thema. In vielen Familien wird nicht über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung gesprochen. Deshalb entscheiden sich zahlreiche Menschen dazu, ihre Wünsche schriftlich festzuhalten.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine Bestattungsverfügung erstellen wollen. Die Wünsche für die Bestattung in das Testament zu schreiben ist nicht sinnvoll. Einerseits wird die Bestattung nicht zwingend auch von den Erben organisiert. Meist wird das Testament erst nach der Beerdigung geöffnet. Dann können die Erben den Wünschen des Verstorbenen nicht mehr entsprechen.
Eine Bestattungsverfügung enthält neben Angaben zur Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) auch Regelungen zum Grab (Friedhof, Bestattungswald) oder den Ablauf der Trauerfeier. Wie detailliert die Verfügung ist, liegt im eigenen Ermessen. Manche hinterlegen bereits die Musik für die Trauerfeier und wer die Traueransprache halten soll, andere legen nur Eckpunkte wie Art der Bestattung und den Grabplatz fest und überlassen die weiteren Einzelheiten den Angehörigen.