Bestattungen, Trauerbegleitung

Mitten im Leben die letzten Dinge regeln

Für viele Menschen ist der Tod ein schwieriges Thema. In vielen Familien wird nicht über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung gesprochen. Deshalb entscheiden sich zahlreiche Menschen dazu, ihre Wünsche schriftlich festzuhalten.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine Bestattungs­verfügung erstellen wollen. Die Wünsche für die Be­stattung in das Testa­ment zu schreiben ist nicht sinnvoll. Einer­seits wird die Bestattung nicht zwingend auch von den Erben organi­siert. Meist wird das Testa­ment erst nach der Beerdigung geöffnet. Dann können die Erben den Wünschen des Ver­storbenen nicht mehr entsprechen.

Eine Bestattungs­verfügung enthält neben Angaben zur Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) auch Regel­ungen zum Grab (Friedhof, Bestattungswald) oder den Ablauf der Trauer­feier. Wie detailliert die Ver­fügung ist, liegt im eigenen Ermessen. Manche hinter­legen bereits die Musik für die Trauer­feier und wer die Trauer­ansprache halten soll, andere legen nur Eckpunkte wie Art der Bestattung und den Grab­platz fest und überlassen die weiteren Einzel­heiten den Angehörigen.