Zusammen mit der Bestattungsverfügung ist es sinnvoll, bereits jetzt die Bestattung finanziell abzusichern. Das entlastet die Angehörigen finanziell und garantiert, dass die eigenen Wünsche auch umgesetzt werden können.
Niemand kann absehen, ob durch Pflegebedürftigkeit vorhandenes Vermögen aufgezehrt wird. Bestimmte Formen der finanziellen Vorsorge für die Bestattung sind zusätzlich zum Schonvermögen dem Zugriff der Sozialträger entzogen.
Die drei Formen der finanziellen Vorsorge:
1. Sterbegeldversicherung
Hier handelt es sich um eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung.
2. Treuhand-Vertrag
Wir arbeiten hier mit der Treuhandstelle des Bundesverbands Deutscher Bestatter zusammen. Dort wird Ihr Geld treuhänderisch verwaltet. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, ist Ihre Einzahlung abgesichert.
3. Rücklagenkonto
Besprechen Sie mit Ihrer Bank, ob die Möglichkeit besteht, finanzielle Rücklagen für den Sterbefall auf einem Konto zu sichern.